eco wirtschaftstreuhand steuerberatung – ecostb gmbh

Sie sind hier:

Steuernews für Klienten

Sind Strafverteidigungskosten eine Betriebsausgabe?

Sind Strafverteidigungskosten eine Betriebsausgabe?

Mitunter kann es vorkommen, dass im Zusammenhang mit einer ausgeübten unternehmerischen Tätigkeit Strafverteidigungskosten entstehen, um beispielsweise eine angedrohte Strafe abzuwenden oder gegen das Unternehmen gerichtete Vorwürfe zu entkräften. Da die hierfür entstandenen Kosten zuweilen sehr hoch sein können, stellt sich in der Folge die Frage, ob und unter welchen Umständen angefallene Strafverteidigungskosten als Betriebsausgabe abzugsfähig sind. 

Strafverteidigungskosten als Betriebsausgabe

Strafverteidigungskosten können als Betriebsausgabe abgezogen werden, wenn:

  • der strafrechtliche Vorwurf unmittelbar aus der ausgeübten betrieblichen Tätigkeit resultiert,
  • die Handlung im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit gesetzt wurde.

Typische Beispiele hierfür sind:

  • Fahrlässige Körperverletzung im Rahmen der Berufsausübung
  • Umwelt- oder Sicherheitsverstöße im Betrieb
  • Finanzstrafverfahren mit betrieblichem Bezug

Die Abzugsfähigkeit wird seitens der Rechtsprechung damit begründet, dass die Verteidigung der Aufrechterhaltung der Einkunftsquelle dient. 

Keine Abzugsfähigkeit

Angefallene Strafverteidigungskosten sind hingegen nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig, wenn

  • die unterstellte Tat privat veranlasst ist, oder
  • ein rein persönliches Fehlverhalten vorliegt.

Einschränkung der Abzugsfähigkeit:

Zu beachten ist, dass selbst wenn die Strafverteidigungskosten als Betriebsausgabe abzugsfähig sind, allenfalls im Rahmen des Verfahrens verhängte Geldstrafen oder Geldbußen steuerlich nicht abzugsfähig sind. Das Abzugsverbot gilt hier ohne Ausnahme, selbst bei betrieblichem Bezug, und soll verhindern, dass die Wirkung einer Strafzahlung durch deren steuerliche Abzugsfähigkeit abgemildert wird.

Stand: 26. Mai 2026

Bild: tongpatong - stock.adobe.com

Weitere Artikel der Ausgabe Juni 2026:

Funktionen

Servicebox

eco wirtschaftstreuhand steuerberatung – ecostb gmbh Hietzinger Hauptstraße 122 1130 Wien Tel.: +43 (0)1 879 9003 Fax.: DW 280

tullner steuerberatung Nussallee 9 3430 Tulln Tel.: +43 (0)2272 62865 Fax.: DW 380

Datenschutz

Autor

by atikon

hCards

Logo von eco wirtschaftstreuhand steuerberatung – ecostb gmbh
eco wirtschaftstreuhand steuerberatung – ecostb gmbh, work: Hietzinger Hauptstraße 122, 1130 Wien, Österreich, work: +43 (0)1 879 9003, fax: +43 (0)1 879 9003 - 280

hCards

Logo von tullner steuerberatung
tullner steuerberatung, work: Nussallee 9, 3430 Tulln an der Donau, Österreich, work: +43 (0)2272 62865, fax: +43 (0)2272 62865 - 380

hCards

Logo von tullner steuerberatung
tullner steuerberatung, work: Hietzinger Hauptstraße 122, 1130 Wien, Österreich, work: +43 (0)1 879 9003, fax: +43 (0)1 879 9003 - 280

Logo von Atikon
Atikon, work: Kornstraße 15, 4060 Leonding, Österreich, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20