Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für 2014

Werden Unterhaltsleistungen für ein nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehöriges Kind gezahlt, kann ein Unterhaltsabsetzbetrag geltend gemacht werden.
Der Unterhaltsabsetzbetrag beträgt:
- für das 1. Kind € 29,20 p.m.
- für das 2. Kind € 43,80 p.m.
- für jedes weitere Kind 58,40 p.m.
Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt,
- wenn der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde
und
- wenn die Regelbedarfssätze nicht unterschritten wurden.
Altersgruppe | Euro |
0–3 Jahre | € 194,00 |
3–6 Jahre | € 249,00 |
6–10 Jahre | € 320,00 |
10–15 Jahre | € 366,00 |
15–19 Jahre | € 431,00 |
19–20 Jahre | € 540,00 |
Stand: 10. Oktober 2013
Weitere Artikel der Ausgabe November 2013:
-
Steuerspar-Checkliste 2013
Vor dem Jahreswechsel ist die Arbeitsbelastung bei jedem sehr groß.
-
Wie soll ich mich verhalten, wenn die Finanzpolizei vor der Tür steht?
Die Finanzpolizei (FINPOL) ist eine Sondereinheit gegen Sozial- und Steuerbetrug.
-
Was versteht man unter Grundaufzeichnungen?
Das Führen der Aufzeichnungen sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen.
-
Voraussichtliche Sozialversicherungswerte 2014
Grenzbeträge zum AV-Beitrag bei geringem Einkommen
-
E-Card-Gebühr
Ab heuer wird das Entgelt jährlich mit der aktuellen Aufwertungszahl angepasst.
-
Wann ist der richtige Zeitpunkt, um das neue Jahr zu planen?
Wir nähern uns mit Riesenschritten dem neuen Jahr.