Voraussichtliche ASVG-Werte für 2023
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbstständig beschäftigten Personen in Österreich.
Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2023: 1,031.
| Geringfügigkeitsgrenze monatlich | € 500,91 |
| Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe | € 751,37 |
| Höchstbeitragsgrundlage | |
| täglich | € 195,00 |
| monatlich | € 5.850,00 |
| jährlich für Sonderzahlungen | € 11.700,00 |
| Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung | € 6.825,00 |
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
Stand: 27. September 2022
Weitere Artikel der Ausgabe Oktober 2022:
-
Energiekostenzuschuss – Wer darf auf einen Zuschuss hoffen?
Unterstützung für energieintensive Unternehmungen
-
Leistungen einer Wohnungseigentümergemeinschaft: Welcher Umsatzsteuersatz ist bei kurzfristiger Vermietung anwendbar?
Neue Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes
-
Wie wurden der Zinssatz bei Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen angepasst?
Auch die Finanz erhöht die Zinsen
-
Was ist bei der Rechnungskorrektur in der Umsatzsteuer zu beachten?
Was ist zu tun, wenn die Rechnung für Zwecke der Umsatzsteuer falsch ausgestellt wurde?
-
Wie sind Antiquitäten in Büroräumlichkeiten steuerlich zu beurteilen?
Wie ist die Rechtsauffassung der Finanz?
-
Was bedeutet Factoring?
Der Verkauf von Kundenforderungen kann zusätzliche Liquidität bringen