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Versicherung: Wie versichert man sich gegen Hubschrauberbergungskosten?

Versicherung: Wie versichert man sich gegen Hubschrauberbergungskosten?

Sie planen einen Urlaub in den Bergen und wollen zu Fuß oder mit dem Mountainbike hoch hinaus? Im alpinen Gelände kommt es immer wieder zu Freizeitunfällen oder Erkrankungen, die eine Rettung mit dem Hubschrauber notwendig machen, aber wer übernimmt die Hubschrauberbergungskosten? Die Kosten für diese Bergung muss man selbst tragen, außer man ist ausreichend versichert. Welche Möglichkeiten der Versicherung bei Freizeitunfällen in den Bergen gibt es?

Private Unfallversicherung und Reiseversicherung

Eine vorab abgeschlossene private Unfallversicherung kann für Urlaube im alpinen Gelände gute Dienste leisten. Sie beinhaltet die Deckung von Bergungskosten und kann auch mögliche finanzielle Folgen einer bleibenden Invalidität nach Freizeitunfällen abdecken. Ein Vergleich der Versicherungsangebote zeigt die möglichen Deckungsleistungen und klärt, ob die Versicherungssumme auch im Falle einer Erkrankung eine Abdeckung bietet. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob eventuelle Hubschraubereinsätze zur Gänze abgedeckt sind oder eine Zusatzversicherung für diese Art der Bergung notwendig ist. Auch eine Reiseversicherung kann einen umfassenden Schutz bieten und Bergungskosten mit dem Hubschrauber versichern. Hier lohnt ebenfalls ein Vergleich des Versicherungsschutzes und der Versicherungssummen verschiedener Anbieter.

Welche Angebote machen Vereine und Autofahrerclubs?

Sie sind Mitglied bei einem Alpenverein, den Naturfreunden oder einem Autofahrerclub? Prüfen Sie vor Antritt Ihrer Reise, ob ein Versicherungsschutz für Bergungskosten in Ihrer Mitgliedschaft inkludiert ist bzw. welche Angebote es speziell für Mitglieder gibt. Wenn Sie eine Kreditkarte haben, sollten Sie auch hier prüfen, ob ein Versicherungsschutz für Hubschrauberbergungen besteht. Klären Sie in diesem Fall auch, welche Voraussetzungen für eine Übernahme der Bergungskosten erfüllt sein müssen und ob die Versicherungsleistungen nur vom Karteninhaber oder auch von mitreisenden Familienmitgliedern in Anspruch genommen werden können.

Stand: 30. August 2022

Bild: EKH-Pictures - stock.adobe.com

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