eco wirtschaftstreuhand steuerberatung – ecostb gmbh

Sie sind hier:

Steuernews für Ärzte

Steuerabkommen mit der Schweiz

Steuerabkommen mit der Schweiz

Mit der Schweiz hat die österreichische Regierung ein Steuerabkommen abgeschlossen.

Ziel ist es, mit einer Steueramnestie in der Schweiz gehaltenes Vermögen zu legalisieren und künftige Steuerhinterziehungen zu verhindern.

Für wen gilt das Abkommen?

Das Steuerabkommen gilt für alle in Österreich ansässigen natürlichen Personen, die am 1.1.2013 Inhaber eines Kontos oder eines Depots in der Schweiz oder Nutzungsberechtigte der Vermögenswerte sind.

Zwei Arten von Abgeltung

Mit der Abgeltungssteuer werden die Einkommen- und die Umsatzsteuer sowie die früher geltende Erbschafts- und Schenkungssteuer abgegolten.

Von 1.1.2013 bis 31.5.2013 bestehen für diese Anleger zwei Möglichkeiten der Abgeltung:

Freiwillig melden

Jedem Anleger steht es frei sich freiwillig zu melden. Dies kommt einer strafbefreienden Selbstanzeige gleich.

Automatische Abzugssteuer

Der Steuerpflichtige hat auch die Wahl anonym zu bleiben. In diesem Fall führt die Schweizer Bank die Steuer ab.

Steuersatz

Der Steuersatz ist abhängig davon, wie viel Vermögen in der Schweiz liegt. Der Mindeststeuersatz liegt bei 15 % und der Höchststeuersatz bei 30 %.

Unter gewissen Voraussetzungen kann es vorkommen, dass bei besonders hohen Vermögen der Steuersatz nochmals erhöht wird (bis zu 38 %).

Zukünftige Besteuerung

Angelehnt an die Kapitalertragsteuer neu werden von der Bank in der Schweiz 25 % Kapitalertragsteuer einbehalten.

Diese Steuerzahlung kann entweder anonym erfolgen oder die Erträge werden gemeldet.

Stand: 09. Mai 2012

Bild: Fredy Thürig - Fotolia.com

Weitere Artikel der Ausgabe Sommer 2012:

  • Wann ist ein Kongress absetzbar?

    Wann ist ein Kongress absetzbar?

    Nur einzelne Tage mit ganztägigen Fachvorträgen dürfen steuerlich geltend gemacht werden.

  • Sparpaket 2012

    Sparpaket 2012

    Hier finden Sie einen Überblick über die steuerlichen Änderungen des Stabilitätsgesetzes 2012.

  • Musik in der Arztpraxis

    Musik in der Arztpraxis

    Muss ein Zahnarzt eine Gebühr bezahlen, wenn er seinen Patienten Musik aus dem Radio vorspielt?

Funktionen

Servicebox

eco wirtschaftstreuhand steuerberatung – ecostb gmbh Hietzinger Hauptstraße 122 1130 Wien Tel.: +43 (0)1 879 9003 Fax.: DW 280

tullner steuerberatung Nussallee 9 3430 Tulln Tel.: +43 (0)2272 62865 Fax.: DW 380

Datenschutz

Autor

by atikon

hCards

Logo von eco wirtschaftstreuhand steuerberatung – ecostb gmbh
eco wirtschaftstreuhand steuerberatung – ecostb gmbh, work: Hietzinger Hauptstraße 122, 1130 Wien, Österreich, work: +43 (0)1 879 9003, fax: +43 (0)1 879 9003 - 280

hCards

Logo von tullner steuerberatung
tullner steuerberatung, work: Nussallee 9, 3430 Tulln an der Donau, Österreich, work: +43 (0)2272 62865, fax: +43 (0)2272 62865 - 380

hCards

Logo von tullner steuerberatung
tullner steuerberatung, work: Hietzinger Hauptstraße 122, 1130 Wien, Österreich, work: +43 (0)1 879 9003, fax: +43 (0)1 879 9003 - 280

Logo von Atikon
Atikon, work: Kornstraße 15, 4060 Leonding, Österreich, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20