eco wirtschaftstreuhand steuerberatung – ecostb gmbh

Sie sind hier:

Steuernews für Klienten

Sind Rabatte an Angehörige beim Arbeitnehmer als Sachbezug zu versteuern?

Sind Rabatte an Angehörige beim Arbeitnehmer als Sachbezug zu versteuern?

Rabatte, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern (allen oder bestimmten Gruppen) gewähren, sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Einkommensteuer befreit. Folgende Grenzwerte sind zu beachten:

  • Der Mitarbeiterrabatt übersteigt im Einzelfall nicht 20 %.
  • Bei Rabatten über 20 % werden die Rabatte insoweit steuerpflichtig, als ihr Gesamtbetrag € 1.000,00 im Kalenderjahr übersteigt.

Das BMF hat nun in der letzten Wartung der Lohnsteuerrichtlinien auch seine Rechtsansicht dargelegt, wie vorzugehen ist, wenn Angehörigen von Mitarbeitern Rabatte gewährt werden.

Bezieht der Arbeitnehmer die vergünstigten Waren und Dienstleistungen selbst und trägt er auch den wirtschaftlichen Aufwand dafür, dann gilt die oben genannte Regelung auch dann, wenn die Waren einer Person zugeordnet werden können, wie z. B. bei einer Saisonkarte.

Erwerben Angehörige eines Mitarbeiters selbst Waren und Dienstleistungen mit bis zu 20 % Mitarbeiterrabatt, so sind die Begünstigungen grundsätzlich nicht anwendbar und der Vorteil aus dem Dienstverhältnis ist als Sachbezug beim Arbeitnehmer zu versteuern.

Wenn Angehörige selbst Waren und Dienstleistungen mit mehr als 20 % Rabatt im Einzelfall erwerben, so sind diese Mitarbeiterrabatte beim Arbeitnehmer insoweit steuerpflichtig, als der Gesamtbetrag der Rabatte im Kalenderjahr € 1.000,00 übersteigt. Laut Rechtsansicht des BMF in den Lohnsteuerrichtlinien ist diese Vorgangsweise aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung möglich. Dabei ist zu beachten, dass jedoch alle anderen Voraussetzungen der Steuerbefreiung, wie z. B. kein Weiterverkauf der Waren, gegeben sein müssen. Der Betrag, der in Summe € 1.000,00 im Jahr übersteigt, wird beim Mitarbeiter ein steuerpflichtiger Sachbezug.

Stand: 26. März 2018

Bild: puhimec - Fotolia.com

Weitere Artikel der Ausgabe April 2018:

Funktionen

Servicebox

eco wirtschaftstreuhand steuerberatung – ecostb gmbh Hietzinger Hauptstraße 122 1130 Wien Tel.: +43 (0)1 879 9003 Fax.: DW 280

tullner steuerberatung Nussallee 9 3430 Tulln Tel.: +43 (0)2272 62865 Fax.: DW 380

Datenschutz

Autor

by atikon

hCards

Logo von eco wirtschaftstreuhand steuerberatung – ecostb gmbh
eco wirtschaftstreuhand steuerberatung – ecostb gmbh, work: Hietzinger Hauptstraße 122, 1130 Wien, Österreich, work: +43 (0)1 879 9003, fax: +43 (0)1 879 9003 - 280

hCards

Logo von tullner steuerberatung
tullner steuerberatung, work: Nussallee 9, 3430 Tulln an der Donau, Österreich, work: +43 (0)2272 62865, fax: +43 (0)2272 62865 - 380

hCards

Logo von tullner steuerberatung
tullner steuerberatung, work: Hietzinger Hauptstraße 122, 1130 Wien, Österreich, work: +43 (0)1 879 9003, fax: +43 (0)1 879 9003 - 280

Logo von Atikon
Atikon, work: Kornstraße 15, 4060 Leonding, Österreich, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20