Wie wird der Dienstgeberbeitrag ab 2023 gesenkt?
Ab dem Kalenderjahr 2025 beträgt der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds 3,7 % (statt wie bisher 3,9 %) der Beitragsgrundlage.
In den Kalenderjahren 2023 und 2024 beträgt der Beitrag 3,7 %, soweit dies in bestimmten lohngestaltenden Vorschriften festgelegt ist. Darunter fallen zum Beispiel Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung, aber auch eine innerbetriebliche Festlegung für alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern.
Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hat nun in FAQs einige Klarstellungen vorgenommen. Daraus ist unter anderem zu entnehmen, dass die innerbetriebliche Festlegung formlos erfolgen kann. Es wird empfohlen, rechtzeitig einen internen Aktenvermerk für allfällige Kontrollen anzulegen, etwa mit folgendem Inhalt: „Gemäß § 41 Abs. 5a Z 7 Familienlastenausgleichsgesetz wird der Dienstgeberbeitrag für alle Dienstnehmer, für die der Beitrag zu entrichten ist, in den Jahren 2023 und 2024 mit 3,7 % der Beitragsgrundlage festgelegt.“ Die Festlegung hat für alle Dienstnehmer oder für bestimmte Gruppen zu erfolgen. Auch dazu sollte ein Aktenvermerk erstellt werden.
Auch die Frage, ob diese Festlegung auch für freie Dienstnehmer und für Gesellschafter-Geschäftsführer mit wesentlicher Beteiligung erfolgen kann, wird beantwortet: Die Festlegung des Dienstgeberbeitrags auf 3,7 % kann für alle Dienstnehmer erfolgen, für die eine Beitragspflicht besteht.
Stand: 28. November 2022
Weitere Artikel der Ausgabe Dezember 2022:
-
Steuerfreies Öffi-Ticket: Was ändert sich beim Pendlerpauschale?
Mit Anfang 2023 ändert sich die Berechnungsweise
-
Last-Minute-Steuertipps
Tipps zu Weihnachtsgeschenken, Teuerungsprämie und SV-Ausnahme für Kleinunternehmer
-
Voraussichtliche GSVG-Sozialversicherungswerte für 2023
Höchst- und Mindestbeitragsgrundlage sowie Beitragssatz für 2023
-
Wann haben Unternehmer Anspruch auf Diäten?
Wann liegt eine betrieblich veranlasste Reise vor?
-
Welche Zinsen gelten bei Finanz und Sozialversicherung?
Auch die Finanz und Sozialversicherung erhöhen die Zinsen
-
Sachbezug bei unverzinslichem Gehaltsvorschuss 2023
Die Zinsersparnis eines unverzinslichen Arbeitgeberdarlehens ist sachbezugspflichtig
-
Tipps für Ihre Weihnachtsrede
Vorbereitung und Authentizität sind der Schlüssel zu einer guten Rede