Wo sind Informationen zu Wirtschaftshilfen aufgrund des Lockdowns zu finden?
Im Folgenden finden Sie einen Überblick zu Fundstellen im Internet zu einigen wichtigen Corona-Zuschüssen:
Corona-Kurzarbeitsbeihilfe, Starthilfe für Saisonbetriebe
Ausfallsbonus , Verlustersatz, Fixkostenzuschuss 800.000
Härtefallfonds als Unterstützung für Einpersonen- und Kleinstunternehmer
Überbrückungsfinanzierung für Künstler und Kunstschaffende
COVID-19-Fonds für Künstler und Kulturvermittler
Comeback-Zuschuss für Film und TV-Produktionen, Überbrückungskredite, Kreditgarantien
Non-Profit-Unterstützungsfonds
Schutzschirm für die Veranstaltungsbranche, Insolvenzabsicherung für Kundengelder der Reisebranche
Daneben gibt es noch eine Reihe von Unterstützungen wie Zahlungserleichterungen des Finanzministeriums (www.bmf.gv.at) und der Sozialversicherung (www.svs.at).
Dieser unvollständige Überblick ist auf dem Stand 6.12.2021. Informationen zu Förderungen im Zusammenhang mit der Coronakrise können sich kurzfristig ändern.
Stand: 01. Januar 2022
Weitere Artikel der Ausgabe Jänner 2022:
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Was bringt das neue Arbeitsplatzpauschale für betriebliche Einkünfte?
Ab 2022 soll auch ein Arbeitsplatzpauschale für Aufwendungen aus der betrieblichen Nutzung der Wohnung als Betriebsausgabe gelten.
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Müssen ausländische Einkünfte im Rahmen der Steuererklärung deklariert werden?
Bezieht eine in Österreich ansässige Person Einkünfte aus unselbständiger Arbeit aus ausländischen Quellen, so sind diese Einkünfte dennoch im Rahmen der Steuererklärung zu erfassen.
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Welche Änderungen sind bei der Besteuerung von Kryptowährungen geplant?
Im Zuge der ökosozialen Steuerreform soll die Besteuerung von Kryptowährungen neu geregelt werden.
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Was soll sich bei der Steuerbefreiung von Essensgutscheinen ändern?
Die Steuerbefreiung für Gutscheine in Höhe von € 8,00 pro Arbeitstag soll ab dem Kalenderjahr 2022 nicht mehr nur für Mahlzeiten gelten, die in einer Gaststätte konsumiert werden.
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Wie lange müssen Unterlagen aufbewahrt werden?
Grundsätzlich müssen Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere entsprechend der Bundesabgabenordnung sieben Jahre lang aufbewahrt werden.
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Wie geht man mit digitalen Beschwerden um?
Kunden nutzen immer häufiger soziale Medien oder andere Internetplattformen, um ihre Beschwerden anzubringen.