eco wirtschaftstreuhand steuerberatung – ecostb gmbh

Sie sind hier:

Steuernews für Klienten

Kraftfahrzeugsteuer

Steuerpflichtig

Kraftfahrzeugsteuer ist grundsätzlich zu bezahlen für alle durch ein inländisches Zulassungsverfahren zugelassene:

  • Kraftfahrzeuge und Anhänger mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t,
  • Zugmaschinen und Motorkarren, unabhängig von ihrem höchst zulässigen Gesamtgewicht,
  • Kraftfahrzeuge, für die keine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht,
  • Kraftfahrzeuge und Anhänger, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr ohne die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung verwendet werden.

Davon gibt es jedoch einige Befreiungen wie z.B. für Einsatzfahrzeuge.

Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegen aber auch in einem ausländischen Zulassungsverfahren zugelassene Kraftfahrzeuge, sofern nicht zwischenstaatliche Abkommen Abgabenbefreiungen vorsehen. In diesen Fällen wird die Steuer von den Zollämtern erhoben.

Keine Steuerpflicht besteht für Kraftfahrzeuge, für die motorbezogene Versicherungssteuer zu entrichten ist und für jene, die von der Zulassungspflicht ausgenommen sind.

Steuerschuldner

Der Schuldner der Steuer ist grundsätzlich jene Person, für die das Fahrzeug zugelassen ist.

Zahlung vierteljährlich

Während des Jahres ist die Kraftfahrzeugsteuer vierteljährlich zu bezahlen, immer am 15. des auf das Kalendervierteljahr zweitfolgenden Monats (15.5., 15.8., 15.11., 15.2. des Folgejahres).

Einmal jährlich ist eine Kraftfahrzeugsteuererklärung beim Finanzamt einzureichen.

Kfz-Steuer seit 1.1.2011
Fahrzeuge bis 12 t € 1,55 – mind. € 15,00
Fahrzeuge von 12 bis 18 t € 1,70
Fahrzeuge mit mehr als 18 t € 1,90 – höchstens € 80,00
bei Anhängern höchstens € 66,00

Anmeldung

Die Zulassung des ersten steuerpflichtigen Kraftfahrzeuges zum Verkehr ist innerhalb eines Monats dem Finanzamt zu melden.

Stand: 09. Februar 2012

Bild: AlexF76 - Fotolia.com

Weitere Artikel der Ausgabe März 2012:

Funktionen

Servicebox

eco wirtschaftstreuhand steuerberatung – ecostb gmbh Hietzinger Hauptstraße 122 1130 Wien Tel.: +43 (0)1 879 9003 Fax.: DW 280

tullner steuerberatung Nussallee 9 3430 Tulln Tel.: +43 (0)2272 62865 Fax.: DW 380

Datenschutz

Autor

by atikon

hCards

Logo von eco wirtschaftstreuhand steuerberatung – ecostb gmbh
eco wirtschaftstreuhand steuerberatung – ecostb gmbh, work: Hietzinger Hauptstraße 122, 1130 Wien, Österreich, work: +43 (0)1 879 9003, fax: +43 (0)1 879 9003 - 280

hCards

Logo von tullner steuerberatung
tullner steuerberatung, work: Nussallee 9, 3430 Tulln an der Donau, Österreich, work: +43 (0)2272 62865, fax: +43 (0)2272 62865 - 380

hCards

Logo von tullner steuerberatung
tullner steuerberatung, work: Hietzinger Hauptstraße 122, 1130 Wien, Österreich, work: +43 (0)1 879 9003, fax: +43 (0)1 879 9003 - 280

Logo von Atikon
Atikon, work: Kornstraße 15, 4060 Leonding, Österreich, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20